Notverglasung Tag und Nacht

Wenn es irgendwo klirrt beschleicht einen ein ungutes Gefühl. Glasbruch hat meist unangenehme Folgen und muß nicht selten notverglast werden. Notverglasungen werden üblicherweise dann vorgenommen wenn eine reguläre Neuverglasung nicht möglich ist. Das passiert meistens am Abend, in der Nacht oder Sonn- und Feiertags.
Eine Notverglasung ist auch dann vonnöten wenn es sich um Isoliergläser oder andere Spezialgläser handelt, welche speziell angefertigt werden.

Also wenn die Fensterscheibe kaputt ist, das Schaufenster zerborsten, die Ganzglastüre zersprungen, oder  eine Terrassentür beschädigt wurde kommt eine Notverglasung zum tragen.

Hier kommt unsere Notglaserei zum Einsatz.

Wir sind bundesweit tätig und helfen in allen Bundesländern

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Der Notdienst hilft bei Glasbruch

Wir helfen prompt mit Notverglasungen bei Unwetterschäden, Einbruch, Vandalismus oder nach einem Brand, und das 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Wir installieren Ihnen eine Notverglasung nach den Richtlinien der Sachversicherer, so daß Sie in Ruhe schlafen können. Unsere Notdienstfahrzeuge sind komplett ausgestattet für Glasreparaturen in Form von Notverglasungen. Die Notverglasung wird komplett vor Ort zugeschnitten und den vorgefundenen Gegebenheiten angepasst. Bei Bedarf bringen wir sogar unsere eigene Stromversorgung mit.

Warum Notverglasungen?

Um Verletzungsgefahren durch Glasbruchstücke zu umgehen und potenziellen Dieben keine Möglichkeit zu lassen, sollten die betroffenen Flächen schnellstmöglich vom Fachmann notverglast werden.
Auch bei ungünstigen Klimaeinflüssen oder Unwettern kommt unsere Notglaserei zum Einsatz um Ihr Hab und Gut zu schützen

Fazit: So vielfältig die Ursachen eines Glasschadens auch sein können, ein Glasernotdienst sollte schnellstmöglich Abhilfe schaffen.

Und noch ein Tip vom Glasnotdienst

Als Opfer eines Glasbruchs obliegt Ihnen eine Verkehrssicherungspflicht um potenzielle Gefahren von Dritten abzuwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter oder Eigentümer des Objektes sind. Sie sind in vollem Umfang haftbar zu machen, sollten Dritte durch unzureichend gesicherte und defekte Verglasung zu Schaden kommen.

Deswegen zögern Sie nicht, wir helfen unter 0151/25277211

Notverglasungen spanplatte
Notverglasungen

 

Auch in Folge helfen unsere Meisterbetriebe mit Neuverglasung und Reparatur. Egal ob Einfach- oder Isolierverglasung, Klar- oder Ornamentglas, bei uns wird Ihnen geholfen.

Service und Kundenberatung werden bei uns groß geschrieben.

Schadenregulierung mit Ihrer Glasversicherung

Die Kosten der Notverglasung können meist direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Wir kümmern uns um die Schadenregulierung mit Ihrer Versicherung und auf Wunsch erledigen wir auch alle Formalitäten für Sie.

Im Notfall 24 Stunden erreichbar  0151/25277211